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Zu den Hintergründen "ungewollter" Schwangerschaften

Psychodynamik von Schwangerschaftskonflikten

Mit der Entwicklung und Verfügbarkeit preiswerter und sicherer empfängnisverhütender Mittel Ende der 50er und anfangs der 60er Jahre dieses Jahrhunderts schien ein uralter Menschheitstraum in Erfüllung zu gehen, ließen sich doch nunmehr Sexualität und Fortpflanzung durch medizinisch-pharmakologische Mittel trennen, wodurch eine präventive Lösung des Problems der ungewollten Schwangerschaft und damit der Abtreibung in greifbare Nähe rückte.

Ein Zeitalter, in dem Frauen und Männer in der Lage sein würden, ihre Sexualität und Partnerschaft durch klugen und disziplinierten Einsatz dieser Mittel in eigener Verantwortung planvoll zu gestalten, schien bevorzustehen, planende Elternschaft demnach nur noch eine Frage der Aufklärung, der individuellen Lebensplanung sowie der Verfügbarkeit und der Anwendung empfängnisverhütender Mittel. Menschliches Leid durch die Diskriminierung von ledigen Müttern und deren Kinder, materielle und seelische Not durch die Erpressung schwangerer Frauen und ihre finanzielle Ausbeutung durch Abtreiber schienen ebenso überwindbar, wie mütterliche Erkrankungen und die gefürchteten Todesfälle im Gefolge von Abtreibungen.

Heute, knapp eine Generation später, sind wir diesem Ziel zwar näher gekommen, aber um welchen Preis!

Das Repertoire der gesellschaftlich zunehmend akzeptierten und angewandten familienplanerischer Maßnahmen hat sich nämlich nicht nur um die nidationshemmenden Methoden (z.B. "Pille danach") erweitert, sondern auch um die vorgeburtliche Tötung des ungeborenen Kindes. Staat und Gesellschaft haben diesem zunehmenden Verlangen nach einer durchgehenden Geburtenkontrolle durch entsprechende Vorkehrungen (z.B. gesetzlicher und finanzieller Art) entsprochen und den nach dem Jahre 1949 verfassungsgemäß gebotenen Lebensschutz und das Lebensrecht des Ungeborenen weitgehend ausgehöhlt.
Selbst die Ärzteschaft hat sich überwiegend damit abgefunden, daß der Heilungsauftrag die Tötung "unzumutbarer" Ungeborener einschließt.

Die hoffnungsfrohe Vision von einer planenden Elternschaft ist - konsequenterweise muß man nachträglich wohl sagen - inzwischen um die bedingungslose Geburtenkontrolle ergänzt worden und hat durch die in großem Umfang praktizierte Möglichkeit der straffreien vorgeburtlichen Kindstötung auf Verlangen (bis zur Geburt) ihre Unschuld verloren.

So ist bei einer geschätzten Zahl von ca. 20 Mio. sexuell aktiven Paaren jährlich in der Bundesrepublik Deutschland immerhin von mind. 10 Mio. verhüteten und 1, 2 Mio. tatsächlich  eingetretenen Schwangerschaften auszugehen.

Davon werden jährlich ca. 230.000 bis 300.000 Schwangerschaften in Deutschland von Ärzten durch rechtswidrige, aber straffreie und öffentlich finanzierte vorgeburtliche Kindstötungen beendet, wie die BÄK einem Bundestagsausschuß mitteilte (Bundesärztekammer, 1991); bis zu 15% aller Schwangerschaften enden innerhalb der ersten drei Monate durch spontane Fehlgeburten.

Somit verbleiben rd. 800.000 Lebendgeborene pro Jahr. Davon sind schätzungsweise zwar immer noch etwa 50% zunächst "ungewollt", "unerwünscht" oder "ungeplant", aber dann doch angenommen.
 
Aus diesen Zahlen wird deutlich, daß die Existenz und das weitere Überleben eines jeden Ungeborenen  davon abhängt, daß dieses die vielfältigen und leicht verfügbaren, zeitlich bis zur Geburt gestaffelten Selektionsmöglichkeiten seiner eigenen Eltern und seiner Mitwelt übersteht. Einem Kind das Leben zu schenken, heißt heute, seine Zeugung nicht willentlich verhindert und seine vorgeburtliche Tötung nicht bewußt verlangt zu haben. Muß man sich dann wundern, wenn vielleicht schon bald die nach dem Kriterium der "Zumutbarkeit" selektionierten Nachkommen  nunmehr ihrerseits die als Last empfundenen Alten und Kranken der Elterngeneration nach ähnlichen Kriterien, etwa der sozio-oekonomischen Zumutbarkeit, selektionieren?

Die Billigung und aktive Teilnahme von Ärzten an dieser vom Zeitgeist geforderten Praxis einer vorwiegend quantitativen (aber auch qualitativen) Familienplanung und Geburtenkontrolle erweist sich daher in vielfältiger Hinsicht und in zunehmendem Maße als äußerst problematisch.

So stellt heute die Unvereinbarkeit eines solchen Selektionsprozesses mit dem ursprünglichen ärztlichen Auftrag für die Mehrheit der Ärzte bereits kaum mehr ein Problem dar, zumal u.a. auch höchstrichterliche Entscheidungen (z.B. BVerfG vom 27.10.1998) den Eindruck erwecken, als hätten Ärzte das Töten als Teil ihres Heilungsauftrages anzuerkennen, womit absehbar wird, daß möglicherweise schon bald etwa die Internisten und Hausärzte zunehmend mit dem Verlangen nach aktiver Euthanasie konfrontiert werden (s. Bestrebungen einer  weiteren Legalisierung der Euthanasie in Holland, der Schweiz etc.).

Die typischen Konfliktsituationen von schwangeren Frauen und die Hintergründe sog. ungewollter Schwangerschaften, die ja gerade trotz der Möglichkeit einer sicheren Kontrazeption eingetreten sind, sowie die bekannten klinischen Phänomene der verdrängten und eingebildeten Schwangerschaften, aber auch die körperlich nicht begründbare ungewollte Unfruchtbarkeit etwa, haben eine sorgfältige fachlich-wissenschaftlicheWürdigung, erfahren. Auch die psychosomatischen (Langzeit-) Folgeerscheinungen nach einer Abtreibung (Post-abortion-Syndrom) sind bekannt und untersucht.

All dies erlaubt es nicht länger, die Abtreibung und ihre psychosomatischen Folgen für die Frauen zu verharmlosen, ganz abgesehen vom Schicksal der Ungeborenen.

Wenn man dennoch aus diesen Beobachtungen, dass eine rein symptomatische "Behandlung" sog. ungewollter Schwangerschaften nach quantitativen Kriterien allein, keinesfalls mehr einem zeitgemäßen ganzheitlichen Konzept in der Medizin genügen kann, nicht die gebotenen Konsequenzen ziehen möchte, so u.a. auch deshalb, weil sie die inzwischen etablierte Praxis der Geburtenkontrolle stören würden.

Auf dem Boden heutiger Erkenntnisse über die Psychodynamik von Schwangerschaftskonflikten (illustriert durch Kasuistiken) ist jedenfalls deutlich, daß eine Schwangerschaft mehr ist als nur ein biologisch - morphologisches Ereignis mit "Geschwulst"- bzw. Wachstumscharakter.

Die Schwangerschaft muß als psychosomatisches Symptom, als Ausdruck und Folgezustand einer seelisch-körperlichen Beziehung zweier Menschen mit ihrer jeweils sehr komplexen Biographie anerkannt werden.

Es ist in der Regel der "präexistente" Beziehungskonflikt, der über den "Verhütungsfehler" zur "ungewollten Schwangerschaft" führt und den Konflikt dramatisch verschärft. Damit werden die Grenzen und letztlich auch die Utopie einer lückenlosen Schwangerschaftsverhütung i.S. einer fehlerlosen Familienplanung erkennbar.

Die operativ-technische Beseitigung einer "ungewollten Schwangerschaft" (genau gesagt die Abtreibung des ungeborenen Kindes) stellt eine in derselben Logik verharrende, an die "anderen Umständen" angepaßte, aber eben wieder nur instrumentell-technische Maßnahme zur "Lösung" des "Schwangerschaftskonfliktes" des Paares dar.

Der notwendigerweise von der Frau artikulierte, aber oft vom Schwängerer und der Mitwelt erzwungene Wunsch nach einer Abtreibung, erweist sich damit als eine für das Ungeborene todbringende Fortsetzung einer verhütungstechnisch bereits mißlungenen Bewältigung von unterschiedlichen Erwartungen in der Beziehung.

Der ursprüngliche inner- und/oder interpsychische Konflikt aber, bleibt meist weiterbestehen und manifestiert sich in gleicher oder anderer Symptomatik später erneut.

Der Abbruch der "ungewollten" Schwangerschaft durch die Beseitigung des Ungeborenen stellt daher keine kausale, sondern lediglich eine symptomatische Behandlung des zugrundeliegenden Konfliktes dar. Solange dem manifesten und latenten Anteil (der Angst vor und der guten Hoffnung auf) des Symptoms "Schwangerschaft" nicht ärztlich kompetent entsprochen wird, der abbrechende Arzt den in der Schwangerschaft offenkundig widersprüchlichen Zustand der Frau, d. h. die Bedeutung des Symptoms Schwangerschaft nicht sorgfältig eruiert hat, degradiert er sich zum "Symptombeseitiger".

Es ist daher wichtig, daß möglichst viele Kolleginnen und Kollegen mit den Hintergründen sog. ungewollter Schwangerschaften vertraut sind.

Denn im konkreten Einzelfall als Ärzte um Rat gefragt, aber auch als Mitglieder unseres Standes, sind sie mitverantwortlich für (d.h. haben sie Antwort zu geben über) den Umgang von Ärzten mit geborenem und auch ungeborenem menschlichen Leben in unserer Gesellschaft.

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