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Schwangerschaftskonflikt

Mögliche Risiken und Folgeerscheinungen

Eine Abtreibung ist ein schwerwiegender Eingriff in den natürlichen Ablauf des weiblichen Organismus. Dies wird oft nicht beachtet oder unterschätzt. Viele Frauen im Schwangerschaftskonflikt sind in erster Linie so sehr mit der Frage „Kind ja oder nein“ beschäftigt, dass sie etwaige Folgen der Abtreibung gar nicht in Erwägung ziehen.

Schwangerschaftsabbruch – Kostenübernahme (Deutschland)

Frauen, die privat versichert sind und Anspruch auf Beihilfe haben, erhalten grundsätzlich nur den indizierten Schwangerschaftsabbruch erstattet. Der Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung wird weder von der privaten Krankenkasse noch von der Beihilfe finanziert.

Berlin: Änderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes weiter umstritten *NEWS*

Am 16. März 2009 fand im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur geplanten Gesetzesänderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes eine zweite öffentliche Anhörung statt. Der Sitzungssaal war auch in den Besucherrängen bis auf den letzten Platz belegt. Nachdem die große Runde der Sachverständigen unterschiedlicher Interessensgruppen ihre Statements abgeben haben, gab es drei intensive Fragerunden seitens der Abgeordneten aller Fraktionen an die Experten.

Mögliche Änderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes weiter umstritten

Berlin: (hib/SKE) Eine Gesetzesänderung hinsichtlich der Frage von Spätabtreibungen bleibt unter Experten weiter umstritten. Ein Großteil der Sachverständigen sprach sich am Montagnachmittag im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für eine verbesserte Beratung von Frauen und Familien nach einer Pränataldiagnostik aus. Keine Einigkeit bestand aber darüber, ob eine Änderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes dafür notwendig sei.

Was bedeutet ein „Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung“?

Was bedeutet ein „Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung“?
Wenn eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch erwägt, ist dieser unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

Fragenkomplex

Droht der Kindsvater mit Trennung, wenn Sie das Kind nicht abtreiben?
Fühlen Sie sich von Personen oder Faktoren (Ihr Lebensalter, bereits vorhandene Kinder, Familienverhältnisse, finanzielle oder berufliche Situation, Ausbildung, Studium, Wohnsituation, Gesundheit, Zeit) unter Druck gesetzt?
Sind die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch auch wirklich Ihre Gründe? Es soll letztlich Ihre Entscheidung sein. Was wollen Sie ganz allein, ganz persönlich?
Wenn Sie noch nicht volljährig sind: Wissen Sie, dass niemand – auch Ihre Eltern – ein gesetzliches Recht hat, Sie zu einer Abtreibung zu zwingen?
Werden Sie unter Zeitdruck gesetzt oder setzen Sie sich selbst unter Druck?

Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld

Bei jedem ärztlich vorgenommenen Schwangerschaftsabbruch besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung. Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung ohne Indikation erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie im Krankheitsfall, jedoch kein Krankengeld für die Zeit der abbruchbedingten Arbeitsunfähigkeit. Bei einem Schwangerschaftsabbruch mit Indikationsstellung erhalten Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie im Krankheitsfall. Krankengeld wird von der Krankenkasse bezahlt.

Was bedeutet ein „Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung“?

Frauen, die privat versichert sind und Anspruch auf Beihilfe haben, erhalten grundsätzlich nur den indizierten Schwangerschaftsabbruch erstattet. Der Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung wird weder von der privaten Krankenkasse noch von der Beihilfe finanziert. Bedürftige Frauen, die in einer Privatversicherung sind, haben jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme, der über eine gesetzliche Krankenkasse geltend gemacht werden kann.

Voraussetzungen für einen straffreien Abbruch

Schwangerschaftsabbrüche können in Deutschland bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach Empfängnis gemäß einer Beratungsregelung und später ausschließlich mit medizinischer Indikation (Ausnahmegenehmigung) durchgeführt werden. Bei der Berechnung der Schwangerschaftsdauer geht man im Allgemeinen davon aus, dass die Empfängnis zwei Wochen nach dem Beginn der letzten Regelblutung eingetreten ist. Die 12. Woche nach Empfängnis entspricht also normalerweise der 14. Woche nach Beginn der letzten Regel. Das Ergebnis einer Ultraschalluntersuchung ist letzten Endes entscheidend.

Zu den Hintergründen "ungewollter" Schwangerschaften

Psychodynamik von Schwangerschaftskonflikten

Mit der Entwicklung und Verfügbarkeit preiswerter und sicherer empfängnisverhütender Mittel Ende der 50er und anfangs der 60er Jahre dieses Jahrhunderts schien ein uralter Menschheitstraum in Erfüllung zu gehen, ließen sich doch nunmehr Sexualität und Fortpflanzung durch medizinisch-pharmakologische Mittel trennen, wodurch eine präventive Lösung des Problems der ungewollten Schwangerschaft und damit der Abtreibung in greifbare Nähe rückte.

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Schwanger im Konflikt: hilfe-schwanger.de
Schwangerschaft: bauchbewohner.info

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Weblinks

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf seiner Website viele Service-Angebote zur Verfügung. Hier haben Sie die Möglichkeit, mittels Online-Rechner Ihre Leistungsansprüche zu berechnen.

Elterngeldrechner

Das Elterngeld ist ein wichtiger Meilenstein einer zukunftsorientierten Familienpolitik. Es schafft gemeinsame Zeit für Eltern und Kinder. Mit dem Elterngeldrechner des BMFSFJ können Sie einfach in wenigen Minuten Ihren möglichen Anspruch auf das Elterngeld ermitteln. weiter


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Kinder machen Freude, aber auch viel Arbeit. Mit unserem Elternzeitrechner können Sie ausprobieren, wie ihr Nettoeinkommen aussieht, wenn Sie und Ihr Partner sich die Elternzeit teilen und Teilzeit arbeiten gehen! weiter


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Der Kinderzuschlagrechner des BMFSFJ gibt Ihnen Auskunft darüber, ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Betracht kommt. weiter