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Berlin: Änderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes weiter umstritten *NEWS*

Am 16. März 2009 fand im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur geplanten Gesetzesänderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes eine zweite öffentliche Anhörung statt. Der Sitzungssaal war auch in den Besucherrängen bis auf den letzten Platz belegt. Nachdem die große Runde der Sachverständigen unterschiedlicher Interessensgruppen ihre Statements abgeben haben, gab es drei intensive Fragerunden seitens der Abgeordneten aller Fraktionen an die Experten.

Auch nach mehr als vier Stunden Anhörung war klar: Eine Gesetzesänderung hinsichtlich der Frage von Spätabtreibungen bleibt unter den Sachverständigen weiter umstritten. Ein Großteil der Experten sprach sich zwar an diesem Montagnachmittag für eine verbesserte Beratung von Frauen und Familien vor, während und nach einer Pränataldiagnostik aus. Hierfür müsste eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ärzten (Frauen- und Kinderärzten), Humangenetikern, Hebammen, Psychologen und psychosozialen Beratungsstellen verbessert werden. Keine Einigkeit bestand aber darüber, ob eine Änderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes dafür notwendig sei.

Sybill Schulz, Geschäftsführerin des Familienplanungszentrums "Balance" in Berlin, betonte, eine Änderung des Schwangerschaftkonfliktgesetzes werde das Leben behinderter Menschen nicht schützen. Eine dreitägige Wartezeit zwischen Beratung und Indikationsstellung, wie es sowohl in den Gesetzentwürfen (16/11106 , 16/11347) der Gruppen um Johannes Singhammer (CSU) und Kerstin Griese (SPD) als auch in dem Entwurf (16/11330) der Abgeordneten um Ina Lenke (FDP) angestrebt wird, werde nichts an der Situation ändern, dass sich Frauen für eine Spätabtreibung entscheiden, wenn bei ihrem Kind eine Behinderung diagnostiziert werde.

Die Vorsitzende von pro familia, Gisela Notz, wandte sich "entschieden gegen jede Verschärfung des Gesetzes". Die Weitergabe medizinischer und persönlicher Daten für eine ausgeweitete Statistik über Spätabbrüche berge ihrer Meinung nach die Gefahr der Verletzung des Datenschutzes. In den Gesetzentwürfen der Gruppen um Singhammer und Griese wird unter anderem gefordert, der Arzt müsse seine Beratung dokumentieren und diese Dokumente "der zuständigen Behörde auf deren Verlangen zur Einsicht und Auswertung" vorlegen. Notz sagte, Ärzte, die diese "staatliche Überwachung" vermeiden wollten, würden sich eventuell in Zukunft weigern, eine medizinische Indikation festzustellen. Das wiederum hätte eine Benachteiligung der Schwangeren zur Folge. Notz plädierte jedoch für eine ausgedehntere Beratung, auch vor einer Pränataldiagnostik, um Frauen besser über die Untersuchungen und mögliche Resultate aufzuklären.

Von einer "zynischen Verschlimmbesserung" sprach Christian Albring, Vorsitzender des Berufsverbands der Frauenärzte, mit Blick auf die Forderung, die Dokumentationspflicht der Ärzte auszuweiten. Albring zufolge wird damit die ärztliche Schweigepflicht aufgeweicht. Diese sei jedoch Voraussetzung für eine vertrauensvolle Beratung. Seiner Meinung nach, funktionere die Aufklärung der Schwangeren und ihre Vermittlung an psychosoziale Beratungsstellen hinricheichend gut. Befremdlich war, dass dieser anscheinend so aufgeklärte Mediziner nach zwei Stunden aufgefordert werden musste, den Begriff "mongoloid" für Kinder mit Downsyndrom nicht mehr zu benutzen!

Professor Jeanne Nicklas-Faust, stellvertretende Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, sprach
sich für eine dreitägige Bedenkzeit aus. Sie sagte, Pränataldiagnostik sei für spezielle Schwangerschaften eingeführt worden. Heute jedoch sei eine solche Diagnostik der Normalfall, eine Routineuntersuchung. Der Anspruch der Eltern, mittels der Untersuchungen lediglich festzustellen, dass das Kind tatsächlich gesund ist, sei geblieben. Bei einem Befund, der auf eine Behinderung des Kindes hindeute, "fallen sie meist aus allen Wolken", sagte Nicklas-Faust. Bisher werde aber eine psychosoziale Beratung "nur in Einzelfällen" wahrgenommen.

Sie belegte dies mit den Ergebnissen einer Studie der Frauengesundheitsforschung (Universitätsklinikum Münster / Prof. Dr. I. Nippert), bei der 800 Frauen befragt wurden, die einen auffälligen Befund ihres Kindes nach einer Pränataldiagnostikuntersuchung erhalten hatten. Nur 18 Prozent dieser Frauen sagten aus, dass sie an eine humangenetische Beratungsstelle oder psychosoziale Beratungsstelle überwiesen worden waren. So gut scheinen die Netzwerke, die Dr. Albring lobte, nicht zu funktionieren.

Professor Gunnar Duttge von der Universität Göttingen sprach sich ebenfalls für eine gesetzliche Änderung aus. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau werde nicht angetastet. Eine Verbesserung der Schwangerschaftsberatung könne nicht allein durch eine Änderung der Mutterschaftsrichtlinien beziehungsweise des Mutterpasses erreicht werden. Eine solche Änderung wird in den Anträgen (16/11342, 16/11377) der Gruppen um Christel Humme (SPD) und Kirsten Tackmann (Die Linke) vorgeschlagen. Laut Duttge gelten die Mutterschaftsrichtlinien nur für Kasenärzte, ein Teil der Patienten werde so unter Umständen nicht erreicht.

Professor Hermann Hepp von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Professor Heribert Kentenich, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, sprachen sich sowohl für die Einführung einer dreitägigen Bedenkzeit als auch für eine gesetzlich geregelte ausführliche Beratung und eine verbesserte Statistik über Spätabtreibungen aus. "Heute gibt es eine teilweise unzumutbare Situation für die behandelnden Ärzte und die Eltern", sagte Hepp.

Kentenich betonte,die Drei-Tages-Frist habe sich schon bei den Konflikten innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen bewährt. Zudem sei eine Beratung der Schwangeren durch psychosoziale Beratungsstellen sinnvoll, denn "wir sind nicht die Halbgötter in Weiß". Ärzte bräuchten unabhängige Beratungsstellen, die medizinische und psychosoziale Beratung machen könnten, so Hepp.

Deutlich wurde mehr als einmal, dass die Datenlage zu Zahlen über Spätabtreibungen, über Diagnosen und über die Gründen für einen späten Abbruch alles in allem nicht zuverlässig sind oder ungenau verwendet werden. Für viele Fragen fehlen heute noch genaue Zahlen, Studien und Untersuchungen. Beispielsweise gibt es keine valide deutsche Statistik über die Frauen, die im Ausland eine Spätabtreibung nach der 14. Schwangerschaftswoche vornehmen lassen. Im letzten Jahr reisten 600 Schwangere nach Holland, um abzutreiben, darüber gibt es nur niederländische Statistiken. Aus diesen geht jedoch nicht hervor, warum die Frauen dort abtreiben ließen - ob aus einer sozialen, aus einer psychischen Notlage heraus oder aufgrund einer Krankheit/Behinderung des Fötus - und in welcher Schwangerschaftswoche.

Ähnlich ging es den Experten und den Abgeordneten mit dieser Zahl: Es kursierte die Annahme, dass 80 Prozent der Kinder, die spät abgetrieben werden, nicht (über)lebensfähig gewesen wären. Niemand wusste im Laufe der Debatte die Quelle dieser Zahl zu spezifizieren! Laut Sybille Schulz von "Balance" sei dies eine Zahl aus dem Jahre 1999, es gäbe jedoch auch von der Gesellschaft für Humangenetik die Angabe, dass nur 20 Prozent dieser Kinder Lebenschancen gehabt hätten. Auch wenn eine Dokumentation aufgrund von Datenschutzgründen tatsächlich kritisch zu bewerten ist, bleibt die Frage offen, wie in Zukunft zuverlässigere Statistiken erstellt werden könnten, ohne zum einen das Arzt/PatientInnen-Verhältnis zu gefährden und zum anderen die Anonymität der Betroffenen zu gewährleisten.

Der einzige gemeinsame Nenner blieb mehrheitlich der Ruf nach einer optimaleren Beratung von Schwangeren und Paaren vor, während und nach einer apparativen Pränataldiagnostik. D.h. es geht nicht nur um eine qualifizierte medizinische Beratung bevor eine Schwangere sich für eine Feindiagnostik entscheidet sowie nach einem auffälligen Befund, sondern auch um eine gesicherte psychosoziale Begleitung der Betroffenen. Strittig bleibt, ob dies auf dem Wege einer Zwangsberatung oder auf freiwilliger Basis geschehen sollte. Zurecht sprach pro familia-Vorsitzende Gisela Notz davon, dass es ein Recht auf Beratung und Information gebe für Frauen und Paare, aber auch ein Recht, sich gegen eine Beratung zu entscheiden.

Klar wurde, dass selbst in Großstädten wie Berlin, wo es immerhin seit 15 Jahren einen Arbeitskreis für Pränataldiagnostik mit 20 Fachleuten gibt, der sich engagiert für eine Vermittlung von Betroffenen nach einem auffälligen Befund an qualifizierte psychosoziale Beratungsstellen einsetzt, nicht alle Berliner Fachärzte diese Vermittlungsarbeit leisten. In Berlin wie bundesweit muss bei der Ärzteschaft noch intensiv Überzeugungsarbeit geleistet werden, Betroffene in dieser Notsituation zu unterstützen. "Zu uns kommt Klientel vom Land, weil dort jegliche Infrastruktur fehlt", schilderte Sybille Schulz. Das Beratungsnetz müsse in Berlin wie bundesweit verdichtet und eine kostenlose, zeitnahe Beratung für alle gewährleistet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Beratungsstellen und -netzwerke bekannt und ohne großen Hürden zugänglich sein müssten.

Auffälig war: Betroffene kommen in solche einer Anhörung nicht zu Wort - weil sie nicht wollen oder vielleicht auch nicht gefragt werden. Zwar berichteten die Sachverständigen über Fälle aus ihrer Praxis, aber wie sich Frauen und Paaren wirklich behandelt gefühlt haben, was ihnen geholfen hat, diese Notsituation zu überstehen, sich für oder gegen ein krankes oder behindertes Kind zu entscheiden, bleibt im Verborgenen. Dabei können gerade diese Menschen berichten, wie aus ihrer Perspektive und aus ihrer Erfahrung medizinische wie auch psychosoziale Beratung aussehen könnte und was dringend verbessert werden sollte.

Artikel von nachabtreibung.de aus dem Internet übernommen,
Copyright: Verena Mörath

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