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Beratung und Bedenkzeit sind wichtig

KREIS SIGMARINGEN - Abtreibung ist in Deutschland verboten, unter gewissen Umstände aber straffrei. Nach der zwölften Woche ist die Abtreibung im Fall einer medizinischen Indikation möglich, bislang ohne Beratung oder Bedenkzeit. Dies soll sich ändern. Der Verband Donum Vitae lud ein, über die neuen Gesetzes-Entwürfe zu diskutieren.

Wenn der Arzt im Rahmen der Pränataldiagnostik bei einem Kind eine mögliche Behinderung feststellt und der werdenden Mutter die Gefahr der eigenen schweren psychischen Beeinträchtigung bescheinigt, ist die Abtreibung möglich. Das Gesetz schreibt bisher weder eine psychosoziale Beratung (wie bei der Konfliktschwangerschaft) noch eine Bedenkzeit vor. Diese Situation halten viele Politiker für unbefriedigend, weil sie die Belange des Kindes nicht berücksichtigt. Ein neues Gesetz wird derzeit entworfen. Verschiedene Entwürfe liegen nun vor.

Der Verband "Donum Vitae" hatte nun fünf Persönlichkeiten aus dem Kreis zu einem Podiumsdiskussion gebeten: Der CDU-Abgeordnete Thomas Bareiß, die evangelische Theologin Brunhilde Raiser aus Mengen, die Frauenärztin Dr. Sonja Benz aus dem Sigmaringer Kreiskrankenhaus, der Krankenhausseelsorger Hermann Brodmann sowie die SPD-Kandidatin für den Bundestag, Angela Godawa.

Aus ihrer 20-jährigen Berufserfahrung weiß die Frauenärztin Dr. Benz, wie groß die Not ist, wenn sie einer schwangeren Frau sagen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, ein Kind mit Down-Syndrom zu gebären, groß ist. "Da ist erstmal Schock, Sorge und Panik da, weil Eltern sich in der Regel ja noch wenig Gedanken über ein Leben mit einem Kind mit Behinderung gemacht haben", erklärt die Ärztin. Ob das Kind abgetrieben werden soll, oder ob die Eltern sich ein Leben mit einem "besonderen Kind" vorstellen können, dazu brauche es eine umfassende psychosoziale Beratung und eine obligatorische dreitägige Bedenkzeit, findet Ärztin Dr. Sonja Benz.

Unterschiedlicher Ansicht über diese Beratung waren die Diskussionsteilnehmer. Thomas Bareiß vertrat die Meinung, der Arzt müsse grundsätzlich beraten, auf die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung hinweisen und der werdenden Mutter Info-Material aushändigen. Wenn Ärzte nicht beraten, soll ihnen eine Strafe bis zu 10 000 Euro drohen. Dazu wolle er, dass eine Statistik die Fälle erfasse, um in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion über Zahlen zu verfügen. Gerade das wollen die Ärzte nicht, weil sie die Schweigepflicht in Gefahr sehen. Raiser plädierte für eine Beratung vor der Pränataluntersuchung und danach. So hätte die Frau die Möglichkeit, sich auch gegen Untersuchungen zu entscheiden und von ihrem Recht auf Unwissen Gebrauch zu machen. Die Bedenkzeit wäre somit automatisch gewährleistet.

"Grenzen der Belastbarkeit"

Problematisch sei dass Pränataluntersuchungen nicht zuverlässig seien. Manchmal sei es so, dass trotz ärztlicher Warnung das Kind völlig gesund zur Welt komme. Die Diagnostik sage nichts über den Grad der Behinderung aus, manche Anomalien könnten nicht festgestellt werden. "Ein Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Woche ist eine Tötung, die eine eventuelle Behinderung nicht rechtfertigen kann", sagte Brodmann. Er gab aber zu bedenken, dass es Grenzen der Belastbarkeit gibt und nach reifer Überlegung die Eltern keinen anderen Weg, als die Abtreibung sehen. Eltern seien im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs Täter und Trauernde zugleich: In dieser schwierigen Situation bedürfen sie einer intensiven Beratung und längeren Begleitung. "Eltern stehen heute unter dem Druck, perfekte Kinder auf die Welt zu bringen. Man muss Eltern in schwierigen Situationen qualifiziert und ortsnah beraten", sagte Godawa.

"Es gibt manchmal Situationen im Leben, da kann man nur schuldig werden. Wir wollen die Frauen so begleiten, dass ein Abschied vom Kind in Würde möglich ist", sagte Dr. Benz. Raiser empfahl, die Debatte über Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch bei einer medizinischen Indikation in der Gesellschaft differenziert zu führen und sie nicht allein den Parlamentariern zu überlassen. Brodmann mahnte, darüber nachzudenken, was die heutige Gesellschaft für einen Gesundheitsbegriff entwickelt habe. "Ich möchte glauben, dass ein nicht gesundes Leben, ein sinnvolles und heiles Leben sein kann", betonte Brodmann.

KREIS SIGMARINGEN - Abtreibung ist in Deutschland verboten, unter gewissen Umstände aber straffrei. Nach der zwölften Woche ist die Abtreibung im Fall einer medizinischen Indikation möglich, bislang ohne Beratung oder Bedenkzeit. Dies soll sich ändern. Der Verband Donum Vitae lud ein, über die neuen Gesetzes-Entwürfe zu diskutieren.

Wenn der Arzt im Rahmen der Pränataldiagnostik bei einem Kind eine mögliche Behinderung feststellt und der werdenden Mutter die Gefahr der eigenen schweren psychischen Beeinträchtigung bescheinigt, ist die Abtreibung möglich. Das Gesetz schreibt bisher weder eine psychosoziale Beratung (wie bei der Konfliktschwangerschaft) noch eine Bedenkzeit vor. Diese Situation halten viele Politiker für unbefriedigend, weil sie die Belange des Kindes nicht berücksichtigt. Ein neues Gesetz wird derzeit entworfen. Verschiedene Entwürfe liegen nun vor.

Der Verband "Donum Vitae" hatte nun fünf Persönlichkeiten aus dem Kreis zu einem Podiumsdiskussion gebeten: Der CDU-Abgeordnete Thomas Bareiß, die evangelische Theologin Brunhilde Raiser aus Mengen, die Frauenärztin Dr. Sonja Benz aus dem Sigmaringer Kreiskrankenhaus, der Krankenhausseelsorger Hermann Brodmann sowie die SPD-Kandidatin für den Bundestag, Angela Godawa.

Aus ihrer 20-jährigen Berufserfahrung weiß die Frauenärztin Dr. Benz, wie groß die Not ist, wenn sie einer schwangeren Frau sagen muss, dass die Wahrscheinlichkeit, ein Kind mit Down-Syndrom zu gebären, groß ist. "Da ist erstmal Schock, Sorge und Panik da, weil Eltern sich in der Regel ja noch wenig Gedanken über ein Leben mit einem Kind mit Behinderung gemacht haben", erklärt die Ärztin. Ob das Kind abgetrieben werden soll, oder ob die Eltern sich ein Leben mit einem "besonderen Kind" vorstellen können, dazu brauche es eine umfassende psychosoziale Beratung und eine obligatorische dreitägige Bedenkzeit, findet Ärztin Dr. Sonja Benz.

Unterschiedlicher Ansicht über diese Beratung waren die Diskussionsteilnehmer. Thomas Bareiß vertrat die Meinung, der Arzt müsse grundsätzlich beraten, auf die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung hinweisen und der werdenden Mutter Info-Material aushändigen. Wenn Ärzte nicht beraten, soll ihnen eine Strafe bis zu 10 000 Euro drohen. Dazu wolle er, dass eine Statistik die Fälle erfasse, um in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion über Zahlen zu verfügen. Gerade das wollen die Ärzte nicht, weil sie die Schweigepflicht in Gefahr sehen. Raiser plädierte für eine Beratung vor der Pränataluntersuchung und danach. So hätte die Frau die Möglichkeit, sich auch gegen Untersuchungen zu entscheiden und von ihrem Recht auf Unwissen Gebrauch zu machen. Die Bedenkzeit wäre somit automatisch gewährleistet.

"Grenzen der Belastbarkeit"

Problematisch sei dass Pränataluntersuchungen nicht zuverlässig seien. Manchmal sei es so, dass trotz ärztlicher Warnung das Kind völlig gesund zur Welt komme. Die Diagnostik sage nichts über den Grad der Behinderung aus, manche Anomalien könnten nicht festgestellt werden. "Ein Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Woche ist eine Tötung, die eine eventuelle Behinderung nicht rechtfertigen kann", sagte Brodmann. Er gab aber zu bedenken, dass es Grenzen der Belastbarkeit gibt und nach reifer Überlegung die Eltern keinen anderen Weg, als die Abtreibung sehen. Eltern seien im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs Täter und Trauernde zugleich: In dieser schwierigen Situation bedürfen sie einer intensiven Beratung und längeren Begleitung. "Eltern stehen heute unter dem Druck, perfekte Kinder auf die Welt zu bringen. Man muss Eltern in schwierigen Situationen qualifiziert und ortsnah beraten", sagte Godawa.

"Es gibt manchmal Situationen im Leben, da kann man nur schuldig werden. Wir wollen die Frauen so begleiten, dass ein Abschied vom Kind in Würde möglich ist", sagte Dr. Benz. Raiser empfahl, die Debatte über Pränataldiagnostik und Schwangerschaftsabbruch bei einer medizinischen Indikation in der Gesellschaft differenziert zu führen und sie nicht allein den Parlamentariern zu überlassen. Brodmann mahnte, darüber nachzudenken, was die heutige Gesellschaft für einen Gesundheitsbegriff entwickelt habe. "Ich möchte glauben, dass ein nicht gesundes Leben, ein sinnvolles und heiles Leben sein kann", betonte Brodmann.

Quelle: www.szon.de

News: Pränataldiagnostik

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