Fragenkomplex
Droht der Kindsvater mit Trennung, wenn Sie das Kind nicht abtreiben?
Fühlen Sie sich von Personen oder Faktoren (Ihr Lebensalter, bereits vorhandene Kinder, Familienverhältnisse, finanzielle oder berufliche Situation, Ausbildung, Studium, Wohnsituation, Gesundheit, Zeit) unter Druck gesetzt?
Sind die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch auch wirklich Ihre Gründe? Es soll letztlich Ihre Entscheidung sein. Was wollen Sie ganz allein, ganz persönlich?
Wenn Sie noch nicht volljährig sind: Wissen Sie, dass niemand – auch Ihre Eltern – ein gesetzliches Recht hat, Sie zu einer Abtreibung zu zwingen?
Werden Sie unter Zeitdruck gesetzt oder setzen Sie sich selbst unter Druck?
Überlegungen und Fragen in der Schwangerschaftskonfliktsituation
- Droht der Kindsvater mit Trennung, wenn Sie das Kind nicht abtreiben?
- Fühlen Sie sich von Personen oder Faktoren (Ihr Lebensalter, bereits vorhandene Kinder, Familienverhältnisse, finanzielle oder berufliche Situation, Ausbildung, Studium, Wohnsituation, Gesundheit, Zeit) unter Druck gesetzt?
- Sind die Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch auch wirklich Ihre Gründe? Es soll letztlich Ihre Entscheidung sein. Was wollen Sie ganz allein, ganz persönlich?
- Wenn Sie noch nicht volljährig sind: Wissen Sie, dass niemand – auch Ihre Eltern – ein gesetzliches Recht hat, Sie zu einer Abtreibung zu zwingen?
- Werden Sie unter Zeitdruck gesetzt oder setzen Sie sich selbst unter Druck?
Überlegungen vor der Beratung
- Sie sollten bereit sein, wirklich offen zu sprechen. Denken Sie schon vor dem Termin darüber nach, mit welchem Ziel Sie zu diesem Gespräch gehen.
- Möchten Sie nur beraten werden, oder ist es Ihnen wichtig, dass die Beratungsstelle den "Schein" auch ausstellen darf?
- Ist Ihnen bekannt, dass es auch Beratungsstellen gibt, die keinen Schein ausstellen dürfen bzw. wollen?
- Wie ist Ihr Eindruck vom ersten, telefonischen Kontakt?
- Möchten Sie lieber von einer Frau oder einem Mann beraten werden? Bitten Sie die Beratungsstelle darum, Ihrem Wunsch zu entsprechen.
- Möchten Sie lieber allein zur Beratung gehen oder wünschen Sie die Begleitung einer Person Ihres Vertrauens.
- Nehmen Sie es ernst, wenn Sie den Eindruck gewinnen, die Begleitperson könnte das Gespäch zu Ihrem Nachteil beeinflussen.
- Am Tag des Beratungstermins ist es für Sie von Vorteil, wenn Sie sich – den Umständen entsprechend – gut und sicher fühlen.
- Haben Sie das Gefühl, irgendwie "ferngesteuert“, oder "automatisch“ zu funktionieren oder stellen Sie Ihr eigenes Urteilsvermögen selbst in Frage? Es steht Ihnen frei, den Termin zu verschieben oder ganz abzusagen.
Im Download bieten wir eine Checkliste an. Tragen Sie Ihre Daten dort ein und nehmen Sie die Liste mit zum Gespräch.
Überlegungen in der Beratungsstelle
- L ässt man dich unangemessen lange und gar vor der Tür warten?
- Wo findet das Gespräch statt, wie wirkt der Raum, die Einrichtung auf Sie? Wie fühlen Sie sich in dieser Umgebung?
- Eine wichtige Voraussetzung, um im Gespräch das für Sie Bestmöglichste herauszuholen ist, dass Ihnen Ihr Gesprächspartner sympatisch ist. Die Chemie sollte stimmen.
- Sie können darum bitten, mit einer anderen Person das Gespräch zu führen, wenn Ihnen Ihr Gesprächspartner nicht sympatisch ist und Sie kein rechtes Vertrauen haben.
- Wenn Sie es wünschen, müssen Sie Ihren Namen nicht nennen.
- Stellt sich Ihr Gesprächspartner vor und nennt Sie beim Namen, falls Sie ihn genannt haben?
- Das Gespräch sollte nicht durch hereinplatzende Personen oder Telefonklingeln gestört werden. Falls es so ist, bitten Sie Ihren Gesprächspartner, dies - soweit möglich - abzustellen.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Gegenüber sich die Zeit für das Gespräch nimmt, die Sie brauchen und Ihnen aufmerksam zuhört.
- Nur Ihre ganz persönliche Situation ist hier und jetzt wichtig. Das sollte Ihnen im Beratungsgespräch vermittelt werden.
- Sind Sie in Begleitung, achten Sie darauf, mit wem das Gespräch geführt wird. Sie sind die Hauptperson, nicht Ihre Begleitung.
- Stellen Sie fest, dass es Ihnen doch lieber wäre, ein Vier-Augen-Gespräch mit der Beraterin zu führen, scheuen Sie sich nicht, die Begleitperson zu bitten, den Raum zu verlassen. Auch, wenn es der Kindsvater ist.
- Erfragen Sie wirklich konkrete Hilfsmöglichkeiten für sich selbst – in welche Richtung auch immer.
- Sie sollten über soziale und wirtschaftliche Hilfen, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt ausreichend informiert werden.
- Gehen Sie gemeinsam die Ihre persönliche Checkliste durch.
- Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft sollten gemeinsam mit Ihnen erarbeitet werden.
- Die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs sollten Ihnen genannt werden.
- Bitten Sie ausdrücklich darum, über eventuelle körperliche und seelische Folgen und Risiken nach einem Schwangerschaftsabbruch umfassend aufgeklärt zu werden.
- Fragen Sie nach, wo Sie weitere Informationen einholen können.
- Haben Sie den Eindruck, Ihr Gegenüber spult nur ein Programm ab? Kann das wirklich eine hilfreiche Beratung für Sie sein?
- Wird Ihnen zu schnell und mit wenigen Worten der Beratungsschein in die Hand gedrückt?
- Sind Sie sich in Ihrer Entscheidung noch unsicher? Bitten Sie gegebenenfalls um einen weiteren Termin und lassen Ihre Entscheidung offen.
- Fragen Sie, wo Sie weitere Informationen einholen können.
- Erkundigen Sie sich, ob die Möglichkeit besteht, auch nach dem Schwangerschaftsabbruch von derselben Beratungsstelle betreut zu werden?
- Fragen Sie ggf. nach Selbsthilfegruppen für Frauen nach Abtreibung in der Nähe Ihres Wohnortes.
- Fragen Sie ruhig solange nach, bis Sie wirklich alles verstanden haben.
Entscheidung zur Abtreibung
- Sind Sie wirklich umfassend über die verschiedenen Abtreibungsmethoden informiert?
- Sind Ihnen mögliche körperliche und seelische Folgen einer Abtreibung verständlich erklärt worden?
- Lassen Sie sich von dem behandelnden Arzt noch einmal über mögliche körperliche Risiken aufklären.
- Sie können sich auch jetzt noch für das Kind entscheiden und die Praxis oder Klinik verlassen.
- Wird die die Wahl zwischen Vollnarkose und örliche Betäubung freigestellt.
- Ausgenommen von einigen Bundesländern ist es völlig legal auch ein abgetriebenes Kind auf einem Friedhof bestatten zu lassen. Das könnte für Sie später einmal wichtig sein. Sofern das Praxis- bzw. Klinikpersonal etwas Gegenteiliges behauptet, ist das falsch.

